Satzung der Frauen-Union der CDU des Rhein-Sieg-Kreises Drucken E-Mail

A) NAME, SITZ, MITGLIEDSCHAFT

§1
Die Frauen-Union Rhein-Sieg-Kreis ist der organisatorische Zusammenschluss der weiblichen Mitglieder im Kreisverband Rhein-Sieg-Kreis innerhalb der Frauen-Union der CDU des Landes Nordrhein-Westfalen.

  1. Sie führt den Namen: "Frauen-Union der CDU des Rhein-Sieg-Kreises"
  2. Ihr Sitz ist Siegburg.
  3. Die Frauen-Union des Kreises ist die unterste selbständige organisatorische Einheit der Frauen-Union der CDU mit Satzung.


B) AUFGABEN

§2
Die Frauen-Union des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen ihres Bereiches.
Sie hat folgende Aufgaben: 

  1. Politische Bildung und Schulung von Frauen zur Vorbereitung und Unterstützung der Parteiarbeit;
  2. Erarbeitung von Stellungnahmen zu politischen Fragen, insbesondere zu kommunalpolitischen Fragen und Vorgingen, sowie Einflussnahme der Frauen der CDU auf die Politik der CDU durch Beratung der Organe des Kreisverbandes;
  3. Durchsetzung der berechtigten Ansprüche der Frauen auf angemessene Vertretung in den Organen des Kreisverbandes;
  4. Vorschlag von Kandidatinnen für die Kommunalwahlen auf Kreisebene;
  5. Durchführung von Beschlüssen und Richtlinien der übergeordneten Organe der Frauen-Union.
    Sie hält mit allen Frauen-Unionen auf Stadt- und Gemeindeebene ständige Verbindung. Sie unterstützt verantwortlich deren Arbeit.


C) GLIEDERUNG


§3
Die Organisationsstufen der Frauen-Union des Kreises sind:

  1. die Frauen-Union des Kreises
  2. die Frauen-Union der CDU auf Stadt- bzw. Gemeindeverbandsebene

 

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www.frauen.cdu.de

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