Frauen Union NRW: Fachschulen des Landes in die Hebammenausbildung einbeziehen

23.04.2018

Zukunft und Gestaltung des Hebammenberufes in NRW: Wie geht es mit der Geburtshilfe und der Hebammenausbildung weiter? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Landesvorstand der Frauen Union Nordrhein-Westfalen. Dabei war ein Hauptpunkt die Forderung nach vollständiger Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen.

In Deutschland muss bis zum 18. Januar 2020 die EU-Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt sein. Hiervon wird insbesondere die Hebammenausbildung betroffen sein. Durch die in das nationale Recht umzusetzende Richtlinie werden die Zugangsvoraussetzungen für die Hebammenausbildung von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulausbildung angehoben, was dann den Abschluss des Abiturs oder Fachabiturs voraussetzt.
Aus Sicht des Bundes ergibt sich hieraus die Notwendigkeit einer vollständigen Akademisierung der Hebammenausbildung bis zum 18. September 2020.

Die vollständige Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen würde in Nordrhein-Westfalen jedoch erhebliche Folgen für die Struktur der Ausbildung mit sich bringen. Bislang wird lediglich an einer Hochschule, der Hochschule für Gesundheit in Bochum, die primärqualifizierende akademische Hebammenausbildung im Rahmen eines Modellstudiengangs angeboten. Hinzu kommt, dass die Hochschule derzeit pro Jahrgang lediglich 36 Studienplätze anbietet und somit die Bewerbungen für das Wintersemester 2017/2018 mit der Zahl von 177 Bewerbern nicht berücksichtigen konnte.
Dadurch scheint ein weiterer Engpass für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von qualifizierten Hebammen vorprogrammiert.
Die Frauen Union fordert daher, dass bei der Novelle des Hebammengesetzes auf Bundesebene die nordrhein-westfälischen Fachschulen mit ihrer langjährigen Fachexpertise dringend eingebunden werden. Hierdurch kann verhindert werden, dass die Ausbildungszahlen einbrechen und die flächendeckende Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen gefährdet wird.

Um die flächendeckende Versorgung mit qualitativ hochwertigen Geburtshilfeleistungen für Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, wurde im CDU-geführten Landesgesundheitsministerium eine Projektgruppe „Strukturelle Weiterentwicklung Geburtshilfe“ eingerichtet. Aufgabe der Projektgruppe ist es u.a., Umsetzungsvorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der geburtshilflichen und hebammenhilflichen Versorgung zu erarbeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Senkung der Kaiserschnittrate bei den Entbindungen.

Mit 30,9 % Entbindungen mit Kaiserschnitt in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 ist die Kaiserschnittrate im Bundesländervergleich sehr hoch. Die WHO sieht sogar lediglich eine Kaiserschnittrate von 10 bis 15% als erforderlich.
Insbesondere die Vergütung für die Krankenhäuser im Zusammenhang mit einer Kaiserschnittgeburt im Verhältnis zu einer normalen Geburt müssen im Zentrum der Diskussion stehen und wurden im Landesvorstand der Frauen Union Nordrhein-Westfalen in den Focus gerückt: Eine Kaiserschnittgeburt wird im medizinischen Abrechnungssystem höher vergütet, weil das Leistungsentgelt die höheren Aufwendungen berücksichtigt.
Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen tritt dafür ein, dass die normale Geburt im medizinischen Abrechnungssystem nicht schlechter gestellt wird und es so zu einer Senkung der Kaiserschnittrate kommt.