
Einen dringenden Appell zur Reform des Sexualstrafrechtes in Deutschland richtete die Frauen Union Rhein-Sieg an den Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Peter Altmaier, in ihrem Schreiben Anfang März.
Darin fordert die Frauen Union Rhein-Sieg nachdrücklich die Schließung von Gesetzeslücken bei sexuellen Delikten wie Grapschen und körperlicher Belästigung. Die Frauen Union rückt die Tatsache in den Vordergrund, dass bedrohte Frauen ihr ausdrückliches Nein äußern müssen, um den Kontakt mit dem Mann zu verwehren. Die FU fordert, das Nein müsse Grundlage des Persönlichkeitsrechtes der Frau sein und nur ein ausdrückliches Ja könne eine sexuelle Handlung nach sich ziehen. Insofern wird eine klare Beweislastumkehr in der Beurteilung von Gewaltdelikten gefordert.
Ebenfalls fordert die Frauen Union Rhein-Sieg die Bundesregierung auf, die bereits 2014 in Kraft getretene Europaratskenvention ("Istanbul-Konvention" des Europarates), bereits 2011 seitens Deutschlands unterzeichnet, zu ratifizieren und damit in innerstaatliches Recht zu transformieren.
Der "Istanbul-Konvention" kommt im Zusammenhang mit Sexualdelikten eine besondere Bedeutung zu. Im Artikel 36 der Konvention heißt es: "Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden."
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