Brückenteilzeit: Frauen stellen viele Fragen

27.11.2018

Ab 1. Januar 2019 gibt es die Möglichkeit zur Brückenteilzeit. Ebba Herfs-Röttgen, Fachanwältin für Arbeitsrecht und stellvertretende Vorsitzende der Frauen Union Königswinter informierte über die arbeitsrechtlichen Gesetzesneuerungen. Arbeitszeit, die zum Leben passt- damit hatte die Bundesregierung für die neue Brückenteilzeit geworben. Insbesondere Frauen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeitszeit vorübergehend zur Kinderbetreuung zu reduzieren. Im Rahmen der lebhaften Diskussion, die sich an den einführenden Vortrag anschloss, war große Einigkeit, dass damit ein großer Schritt zur Gleichstellung von Frauen erreicht werde. Allerdings wurde die Befürchtung geäußert, dass wohlmöglich vielen Frauen der Anspruch auf Brückenteilzeit am Ende doch verwehrt bleibe, weil hierfür eine Unternehmensgröße von mehr als 45 Arbeitnehmern Voraussetzung sei. Die ebenfalls zum nächsten Jahr in Kraft tretenden Verschärfungen der Abrufarbeit wurden dagegen einhellig begrüßt, während es Bedenken gab, ob sich das nach dem Koalitionsvertrag noch ausstehende neue Befristungsrecht, wie beabsichtigt, rechtstechnisch umsetzten lassen wird. Ein sehr informativer Abend! Fazit: Die Bundesregierung hat die Interessen der Frauen mit der Brückenteilzeit im Blick!