Ein vertiefender Blick auf den §218 | Digitales Themengespräch mit Lisa Winkelmeier-Becker

19.09.2024

EINEN VERTIEFENDEN BLICK AUF DEN §218 zu lenken, dazu laden wir Sie herzlich ein.
Erneut steht eine wichtige Frage im Zentrum der Regierungsparteien. Betrachtet wird die Veränderung des §218 bis hin zur Möglichkeit der völligen Legalisierung von Abtreibung.
Bereits mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde mit Mehrheit der  Regierungsparteien, entgegen der Positionierung der CDU/CSU Fraktion, umfangreicher Kritik von Wissenschaftlern und bereits vorliegenden Erfahrungen aus dem Ausland eine Gesetzeslage geschaffen, die weitreichende Auswirkungen für Frauen und Frauenrechte hat.
Die derzeit gültige Regelung zum Schwangerschaftsabbruch (§ 218 und § 218a) wurde nach langem Ringen im Zuge der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland im Jahr 1995 beschlossen. Sie stellt einen Kompromiss dar, der von allen Seiten bisher als tragbar und befriedend angenommen ist:
Der Schutz des Lebens (Grundgesetz) ist staatliche Pflicht und Verantwortung.
Im Fall eines Schwangerschaftskonflikts der Frau gilt für die Entscheidungsfindung die Pflicht einer persönlichen Beratung, die der Frau u.a. auch alle Hilfsmöglichkeiten und Unterstützung vorstellt. Nach dieser eingehenden Beratung entscheidet die Frau eigenständig.
Herzliche Einladung zu Informationen und Austausch mit Elisabeth Winkelmeier-Becker, der Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.
Wann: 1. Oktober 2024 von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Senden Sie Ihre E-Mail an
frauenunion-rhein-sieg-kreis [at] t-online.de
Sie erhalten dann den Zugangslink für die digitale Veranstaltung.