Internationaler Frauentag und #EqualPayDay: Mehr Netto vom Brutto

06.03.2021

Ein Wechsel lohnt sich! In der Corona-Krise haben zahlreiche Frauen festgestellt, dass sie hohe Einbußen bei den Lohnersatzleistungen in Kauf nehmen müssen: das Kurzarbeitergeld, das Arbeitslosengeld und das Elterngeld sind Lohnersatzleistungen, deren Höhe sich nach dem vorangegangenen Nettoeinkommen richtet. Das Krankengeld darf maximal 90 Prozent des Nettolohns betragen.
Frauen, die Teilzeit arbeiten oder einer Tätigkeit in geringer entlohnten Berufen nachgehen, haben meist die Lohnsteuerklasse V. Damit haben sie im Verhältnis zu ihrem Einkommen überproportional hohe Steuerabzüge und ein geringeres monatliches Nettoeinkommen. Das wirkt sich auch auf Lohnersatzleistungen aus.
Zudem wird der monatliche Beitrag zum Familieneinkommen unterschätzt und die Frauen haben das Gefühl, dass sich Mehrarbeit nicht lohnt. Dies ist aus gleichstellungspolitischer Sicht ein unbefriedigender Zustand. Die Steuerklasse V ist unzeitgemäß und demotivierend. Auch die Absicherung im Alter wird so torpediert.
Als Alternative gibt es die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV mit Faktor. Bei dieser Kombination errechnet das Finanzamt einen Faktor, der die steuermindernde Wirkung im Splittingverfahren schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Vorteil des Ehegattensplittings wird fair und gleichberechtigt zwischen den Ehepartnern verteilt – bei jeder Gehaltsabrechnung und damit auch bei der Lohnsteuerbelastung.
Die Frauen Union fordert deshalb: Mehr Netto vom Brutto und spricht sich für die Abschaffung von Steuerklasse V aus.

Mehr Netto vom Brutto!
- Steuerklasse V abschaffen!

Frauen verdienen mehr,
▪ mehr als das Nettogehalt bei Steuerklasse V,
▪ mehr monatlich verfügbares Einkommen,
▪ mehr Wertschätzung ihrer Arbeit.


Steuerklasse V bedeutet
▪ hohe monatliche Steuerlast,
▪ geringerer Nettolohn vom Brutto,
▪ geringeres Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und
u.U. geringeres Krankengeld,
▪ geringerer Anreiz, mehr zu arbeiten oder im Beruf aufzusteigen,
▪ dadurch später geringere Alterssicherung,
▪ der Beitrag zum Familieneinkommen wird unterschätzt.


Steuerklasse IV/IV mit Faktor ist fairer für Frauen
▪ die Vorteile des Ehegattensplittings werden monatlich fair zwischen den Partnern aufgeteilt,
▪ der Ehepartner, der weniger verdient -meist die Frau-, zahlt nicht mehr Steuern, als es ihrem monatlichen Brutto entspricht,
▪ Steuernachzahlungen werden vermieden, weil monatlich zutreffender besteuert wird,
▪ bei Alleinverdienerehen bleibt Steuerklasse III.


Aus der Pandemie lernen:
Die Steuerklasse V muss ersatzlos entfallen!