Selbstbestimmungsgesetz: Geplante Abstimmung am 12. April 2024 im Bundestag

12.04.2024

Heute ist die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes mit Mehrheit der Regiergungskoalition im Bundestag vorgesehen. Lesen Sie dazu nachfolgend die Stellungnahme der Frauen Union.

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Selbstbestimmungsgesetz – Abstimmung bereits am kommenden Freitag (12. April 2024) im Deutschen Bundestag

Informationen und Stellungnahme der CDU-Frauen Union


Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits an diesem Freitag soll das Selbstbestimmungsgesetz nach vorhergehenden Lesungen im Deutschen Bundestag mit Mehrheit der Regierungskoalition verabschiedet werden. Das Transsexuellengesetz von 1980 wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Januar 2011 in Teilen als verfassungswidrig und nicht anwendbar eingestuft.

Lesen Sie dazu die Stellungnahme der Frauen Union Deutschlands vom August 2023 und nachfolgend die aktuelle der Frauen Union Kreisverband Euskirchen.

Die Frauen Union Rhein-Sieg schließt sich beiden Stellungnahmen ausdrücklich an und ermutigt dazu, sich auf dieser Grundlage in den öffentlichen Diskurs einzubringen. Im Falle der Verabschiedung eines Gesetzes kann dies z.B. auch durch Leserreaktionen und öffentliche Stellungnahmen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Frauen Union Rhein-Sieg-Kreis
Monika Grünewald, Kreisvorsitzende

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Frauen Union Deutschland:
"Auf den ersten Blick bereits erkennbar, schießt der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung jedoch weit über das berechtigte Ziel hinaus, Transsexuelle vor Diskriminierung zu schützen und ihnen ein Leben in Selbstbestimmung und Würde zu gewährleisten, und ist darüber hinaus auch unzureichend.
Die Frauen Union der CDU ist offen für eine Gesetzesreform. Das geltende Transsexuellengesetz ist überholt und in Teilen auch verfassungswidrig, eine grundsätzliche Überarbeitung ist überfällig. Dabei wollen wir ausdrücklich, dass Menschen mit Geschlechter-Dysphorie angstfrei und selbstbestimmt über ihre Geschlechtszugehörigkeit und ihr zukünftiges Leben entscheiden können.

Dennoch: Geschlecht und Geschlechtszugehörigkeit sind keine beliebigen Größen, die sich im Laufe eines Lebens selbst bestimmen oder (mehrfach) ändern lassen können. Anders als es schon der Name des Gesetzes nahelegt, ist das biologische Geschlecht (Sex) nicht frei wähl- oder gar veränderbar. Es bleibt bestehen, auch wenn die Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht empfunden wird und die geschlechtliche Identität (Gender) davon abweicht.

In der ohnehin schwierigen Phase des Erwachsenwerdens ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, Sexualität und Persönlichkeit nichts Außergewöhnliches. Gerade deshalb dürfen Jugendliche in dieser Zeit damit nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Schutz und Unterstützung. Die von der Ampel-Koalition zum Jugendschutz vorgesehenen Regelungen sind jedoch völlig unzureichend. Wer angesichts in die Höhe schnellender Zahlen von Mädchen, die ihr Geschlecht ändern wollen, den Transitionswunsch zumindest nicht hinterfragt, sondern eine Personenstandsänderung zum Geschlechtseintrag und Vornamen schon ab 14 Jahren ohne gutachterliche Stellungnahme und Beratung möglich macht, wird seiner staatlichen Verantwortung nicht gerecht.

Als Frauen Union der CDU wenden wir uns dagegen, das biologische Geschlecht als Grundlage gesetzlicher Regelungen in Frage zu stellen. Tragweite und Bedeutung des biologischen Geschlechts sind fundamental, zum Beispiel wenn es um die Gebärfähigkeit, die körperliche Reaktion auf Medikamente oder die Leistungsfähigkeit im Sport geht. Mit gutem Grund definiert der Gesetzentwurf deshalb Ausnahmen von im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht, wenn es um Rechtsvorschriften zur Gebär- und Zeugungsfähigkeit geht, die Anwendung medizinischer Maßnahmen oder die Bewertung sportlicher Leistungen. Wie dies für Sportverbände und medizinisches Personal angesichts des vorgesehenen Offenbarungsverbots rechtssicher möglich sein soll, bleibt allerdings unbeantwortet.

Genauso entzieht sich die Bundesregierung auch der Verantwortung, die Auswirkungen ihres Gesetzesentwurfs auf andere gesellschaftliche Bereiche zu regeln. Dort, wo in der Praxis Probleme mit der Rechtsanwendung und Konflikte oder ggf. auch Missbrauch auftreten könnten, wie in Frauenhäusern, Fitnessstudios oder Saunen, sollen deren Betreiber selbst individuelle Lösungen finden. Der Staat kommt so weder seiner Aufgabe nach, Frauen vor Missbrauch und Gewalt zu schützen noch Transsexuelle vor Diskriminierung. Dass die Befürchtung missbräuchlicher Nutzung wegen der geringen Anforderungen, die das Gesetz an die Personenstandsänderungen stellt, nicht gänzlich unbegründet ist, zeigt die Regelung für den Spannungs- und Verteidigungsfall: Männer, die kurz vor einer drohenden Einberufung ihren Geschlechtseintrag ändern, sollen dennoch eingezogen werden.“ (Stellungnahme Frauen Union Deutschland, August 2023)


Frauen Union Kreisverband Euskirchen:
"Das neue SGBB darf in der beabsichtigten Fassung nicht kommen!

Mit großer Sorge sehen wir, dass die Regierungskoalition das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kürze im Deutschen Bundestag verabschieden will - gegen den Rat vieler Experten, und ohne Rücksicht auf die besorgniserregenden Erfahrungen in anderen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. Wir sehen hier den Schutz der Menschen vor voreiligen Entscheidungen, vor allem bei Jugendlichen, den Schutz von Frauen in vielen Situationen und nicht zuletzt auch die Meinungsfreiheit in Gefahr!

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es künftig ausreichen, wenn der Betroffene die Personenstandsänderung beim Standesamt mit einer Wartefrist von drei Monaten beantragt. Der Geschlechtseintrag kann nach den vorgesehenen Gesetzesvorschriften sodann nach Ablauf von jeweils 12 Monaten erneut geändert werden können und damit nach Beliebigkeit. Zukünftig sollen auch Kinder ab Geburt den Geschlechtereintrag ändern können. Bei Kindern bis 14 Jahre entscheiden ab Geburt rein die Eltern. Bei Kindern über 14 Jahre ist eine Zustimmung der Eltern erforderlich, die im Streitfall zwischen Kind und Eltern durch das Familiengericht ersetzt werden kann.

Für uns steht fest: Für transgeschlechtliche Menschen, die um ihre geschlechtliche Identität ringen, muss das bisherige – teils verachtende Verfahren - nach dem bisherigen Transsexuellengesetz deutlich vereinfacht werden. Das geplante Gesetz geht aber weit darüber hinaus und führt zu neuen ungelösten Problemen. Es negiert biologische und gesellschaftliche Fakten. Damit trägt es gerade nicht zu einer besseren Akzeptanz von Transsexualität bei.

1. Das Gesetz stellt allein auf die Selbsteinschätzung ab. Der Wechsel soll beim Standesamt vollzogen werden - ohne jede objektive Prüfung und ohne jede Beratung! Menschen können sich bei ihrer Selbstanalyse aber auch irren. Wenn sich ein Mensch nicht wohl fühlt mit seinem Körper kann das vielfältige Ursachen haben, etwa eine Depression, Angststörung, oder die körperliche Umstellung in der Pubertät. Die Namensänderung ist der erste Schritt zur Transition. Hier keine neutrale Beratung für Erwachsene und vor allem keine intensive ärztliche Begleitung von Jugendlichen vorzusehen, hat nichts mit Liberalität zu tun. Stattdessen liefert das Gesetz Jugendliche der Beeinflussung durch Social Media und affirmative Beratung aus. Das ist fahrlässig den Betroffenen gegenüber und verletzt die staatliche Schutzpflicht!

Für Erwachsene muss deshalb zumindest eine fachliche Beratung vorgesehen werden, die die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Wechsels hinterfragt.

Für Jugendliche muss es bei den ärztlichen Gutachten bleiben! Es ist unverantwortlich, in welcher Weise das Gesetz außerdem die Entscheidung und Verantwortung der Eltern übergeht. Wenn sie dem Willen des Jugendlichen ab 14 Jahren nicht nachgeben, kann ihre Zustimmung unter einfachen Voraussetzungen und ebenfalls ohne ärztliche Bestätigung gerichtlich ersetzt werden. Denn es wird - anders als sonst im Familienrecht - vom Gesetz vermutet, dass der Wechsel dem Kindeswohl entspricht! Wir müssen Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg begleiten und für sie die richtige Lösung finden, anstatt einem vorschnellen Wechsel und dann Hormongaben und operativen Eingriffen mit irreversiblen Folgen Vorschub zu leisten!

2. Das Gesetz schafft Schutzräume für Frauen faktisch ab; es öffnet Tür und Tor für bewusste Provokation und Missbrauch, wenn biologische Männer als Frau Zugang zu Schutzräumen einfordern. Für Frauenhäuser und Umkleidekabinen braucht es eine klare gesetzliche Grundlage, die der Gesetzentwurf bisher nicht hergibt. Die Verantwortung für diese Folgeprobleme des Selbstbestimmungsgesetzes wird einfach auf Privatpersonen, Unternehmen und Vereine abgewälzt. Es ist aber praxisfern, wenn etwa der Betreiber einer Sauna vor Ort zu klären soll, wer einen Schutzraum betreten darf, ob Augenschein oder Ausweis gelten soll. Es darf nicht sein, dass eine Frauengruppe, in der Frauen und Mädchen bewusst mit ihren Themen unter sich sein wollen, genötigt wird, jeder Person Zutritt zu gewähren, die sich selbst als weiblich bezeichnet (ggf. definiert). Gleiches gilt für den Sport, wenn Sportlerinnen gegenüber Transfrauen mit männlich geprägtem Hormonspiegel und Muskelaufbau chancenlos werden. Das Schutzbedürfnis von Frauen und Mädchen ist nicht verhandelbar. Wer sich für den Schutz der Frauen und Mädchen entscheidet, darf nicht der Gefahr ausgesetzt sein, Konflikte mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu riskieren. Im Strafvollzug könnten Sexualstraftäter nach einer angeblichen Transition in ein Frauengefängnis eingewiesen werden und so eine echte oder gefühlte Bedrohung für andere Häftlinge darstellen. Aus anderen Ländern kennen wir Beispiele aus den letzten Jahren, dass solche Fälle nach der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes deutlich häufiger und augenscheinlich auch missbräuchlich vorkommen.

3. Die freie Rede gerät in Gefahr, wenn sogar für private Gespräche verboten wird, wahrheitsgemäß über die Transition einer Person zu reden. Zwar muss die Absicht dazukommen, dem Menschen zu schaden, aber es ist völlig unklar, welcher Schaden gemeint ist. Dieses Offenbarungsverbot gibt den Menschen das Gefühl, dass sie nicht mehr frei reden können - obwohl das Grundgesetz die freie Meinungsäußerung absichert.

Es ist bereits nach allgemeinen Gesetzen verboten zu beleidigen und zu verleumden. Zusätzliche Redeverbote braucht es nicht!

In dieser Form darf das SBGG nicht kommen! Wir müssen gerade die Kinder und Jugendlichen vor vorschnellen Entscheidungen schützen, die sie eventuell später bereuen und die irreversibel sind.

Wir fordern daher alle Abgeordneten der Ampelkoalition – und zwar bundesweit – auf:

Setzen Sie sich dafür ein, dass das geplante Gesetz überarbeitet wird!

Für eine neutrale umfassende Beratung vor einem Wechsel des Geschlechtseintrags!
Für die Beibehaltung der Gutachtenpflicht für Kinder und Jugendliche!
Für die Beachtung des Elternrechts gegenüber Manipulation von Jugendlichen!
Für den effektiven Schutz von Frauen!
Für die Freiheit von Meinung und Information!“

(Ende der beiden Stellungnahmen)